Gemäss der Prüfungsordnung über die Zertifikatsprüfung zur Erteilung des geschützten Titels „Personalassistent/Personalassistentin mit Zertifikat des Schweizerischen Trägervereins für Berufs-und höhere Fachprüfungen Human Resources“ besteht für Lehrgangsanbieter die Möglichkeit,
Abschlüsse von gleichwertigen Bildungsgängen (Personalsachbearbeiter, Personalassistenz usw.) anerkennen zu lassen. Spezifische Richtlinien regeln das Verfahren für Gleichwertigkeitsgesuche im Bereich „Zertifikat“, sowie die für deren Beurteilung geltenden Rahmenbedingungen.
Um diese Richtlinien und mehr Informationen zu bekommen, bitte Kontaktieren Sie uns!
Héloise Bühler, KV Schweiz, 044 283 45 71, heloise.buehler@kvschweiz.ch


