Hans-Huber-Strasse 4
Postfach 1853, 8027 Zürich
Tel. 044 283 45 48
Fax 044 283 45 50
Zulassung

Bei Unsicherheit nehmen wir gerne eine Zulassungsabklärung vor. Bitte benutzen Sie dazu das entsprechende Formular. Eine solche Abklärung kostet Fr. 70.-.

Zulassung Berufsprüfung

Eine Zulassungsabklärung dauert bei vollständig eingereichten Unterlagen ca. 2 Wochen.
Sie kann frühestens zwei Jahre vor dem Prüfungstermin erfolgen (Für 2011 ab 1.11.2009).

Für eine Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung für HR-Fachleute müssen die Bedingungen gemäss Prüfungsordnung vom 26.03.2007 Art. 3.31 erfüllt sein.

Neben dem Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung, werden vier Jahre Berufspraxis nach abgelegten eidgenössischen Fähigkeitszeugnis verlangt, wovon der Nachweis über zwei Jahre qualifizierte HR-Praxis erbracht werden muss.
Unter "qualifizierter HR-Praxis" verstehen wir eine Tätigkeit, welche dem Berufsbild entspricht. Bei der Berechnung der zwei Jahre gehen wir von einer 100%-Tätigkeit aus. Bei einer Teilzeitanstellung werden die Jahre dementsprechend hochgerechnet.

Zulassung 2011
Zulassung Höhere Fachprüfung

Da die Abklärung durch eine Zulassungskommission vorgenommen wird, dauert sie bei vollständig eingereichten Unterlagen ca. 1 Monat.

Praxisvoraussetzung für die Prüfungszulassung sind 6 Jahre Berufserfahrung, wovon 4 Jahre als qualifizierte HR-Praxis.

Im Idealfall möchte die Trägerschaft Personen ansprechen, welche die Berufsprüfung absolviert haben und danach während mindestens 4 Jahren Fach- und/oder Führungspraxis in einer umfassenden HR-Funktion oder in mehreren HR-Teil- bzw. Spezialfunktionen gesammelt haben.

Unter Praxis in einer umfassenden HR-Funktion verstehen wir:

  • Oberste HR-Leitung in einem Kleinbetrieb
  • Oberste HR-Leitung in einem Mittel- oder Mittel- bis Grossbetrieb; Stellvertretung dieser Leitungsfunktionen; Leitung von Teilbereichsfuntionen des HR-Bereiches (z.B. HR-Leitung eines geographischen Bereichs oder eines funktionalen/divisionalen Bereiches, nicht aber Leiter einer Teilfunktion innerhalb HR wie Leiter Administration oder Rekrutierung oder Lehrlingsausbildung)


Unter Praxis in mehreren HR-Teil- bzw. Spezialfunktionen verstehen wir:

  • Mindestens drei länger dauernde Einätze (minimal 12 Monate) in verschiedenen HR-Teilbereichen wie Rekrutierung, Administration, Vergütungsmanagement, Ausbildung etc. Diese Erfahrungen können in verschiedenen Unternehmungen gesammelt worden sein.
Zulassungsbedingung
Zertifikatsprüfung PersonalassistentIn

Bitte beachten Sie, dass für die Zulassung 3.31 a) folgende Bedingungen erfüllt sein müssen:
-das Zertifikat ist vom Trägerverein ausgestellt
-das Zertifikat ist vom Trägerverein gestempelt (mit Nummer) und unterschrieben
-das Zertifikat ist nicht älter als 5 Jahre
Alle Kandidaten welche über kein solches Zertifikat verfügen, müssen die Zertifikatsprüfung (nochmals) absolvieren.