Eine Zulassungsabklärung dauert bei vollständig eingereichten Unterlagen ca. 2 Wochen.
Sie kann frühestens zwei Jahre vor dem Prüfungstermin erfolgen (Für 2011 ab 1.11.2009).
Für eine Zulassung zur eidgenössischen Berufsprüfung für HR-Fachleute müssen die Bedingungen gemäss Prüfungsordnung vom 26.03.2007 Art. 3.31 erfüllt sein.
Neben dem Ausweis über die erfolgreiche Zertifikatsprüfung, werden vier Jahre Berufspraxis nach abgelegten eidgenössischen Fähigkeitszeugnis verlangt, wovon der Nachweis über zwei Jahre qualifizierte HR-Praxis erbracht werden muss.
Unter "qualifizierter HR-Praxis" verstehen wir eine Tätigkeit, welche dem Berufsbild entspricht. Bei der Berechnung der zwei Jahre gehen wir von einer 100%-Tätigkeit aus. Bei einer Teilzeitanstellung werden die Jahre dementsprechend hochgerechnet.

