Wer die Prüfung bestanden hat, erhält den eidgenössischen Fachausweis. Dieser ist eine Urkunde, die bezeugt, dass der Inhaber die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten besitzt, die von einer qualifizierten Fachkraft im betrieblichen Personalwesen bzw. in der Personalberatung verlangt werden. Die Inhaber des Fachausweises sind berechtigt, folgenden gesetzlich geschützten Titel zu tragen:
HR-Fachfrau oder HR-Fachmann mit eidg. Fachausweis
Spécialiste en ressources humaines avec brevet fédéral
Specialista in HR con attestato professionale federale
Fachrichtung A HR - Management
Fachrichtung B HR - Beratung
Fürs Englische empfehlen wir folgende Übersetzung:
Swiss certified specialist in human resources with federal diploma

